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   BVerwG, 26.05.1975 - III B 117.74   

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BVerwG, 26.05.1975 - III B 117.74 (https://dejure.org/1975,1852)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1975 - III B 117.74 (https://dejure.org/1975,1852)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1975 - III B 117.74 (https://dejure.org/1975,1852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der fristgemäßen Anfechtung der Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassung wegen Verletzung materiellen Rechts - Möglichkeit der Verlängerung der gesetzlichen Beschwerdefrist - Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1975 - III B 117.74
    Dafür genügt nicht die bloß formelhafte Rechtsbehauptung der Grundsätzlichkeit (BVerwGE 13, 90).
  • BVerwG, 21.06.1969 - III B 61.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1975 - III B 117.74
    Deshalb ist auch Wiedereinsetzung nicht möglich, wenn die Versäummung der Beschwerdefrist damit begründet wird, die Beschwerde habe vor Akteneinsicht nicht begründet werden können (Beschluß vom 21. Juni 1969 - BVerwG III B 61.69 - [DVBl. 1970, 279]; Beschluß vom 20. Dezember 1974 - BVerwG V B 75.74 -).
  • BVerwG, 23.12.1969 - III B 68.69

    Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlussbeschwerde im

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1975 - III B 117.74
    Selbst ein vor Fristablauf gestellter Antrag auf Fristverlängerung wegen Notwendigkeit der Akteneinsicht hätte keinen Erfolg haben können, weil die gesetzliche Beschwerdefrist, die auch die Begründungsfrist umschließt, durch richterliche Verfügung nicht - also auch nicht mit Rücksicht auf begehrte Akteneinsicht - verlängert werden kann (BVerwGE 34, 351).
  • BVerwG, 20.12.1974 - V B 75.74

    Rüge einer Verletzung allgemeiner Grundsätze der Beweiswürdigung - Verzicht auf

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1975 - III B 117.74
    Deshalb ist auch Wiedereinsetzung nicht möglich, wenn die Versäummung der Beschwerdefrist damit begründet wird, die Beschwerde habe vor Akteneinsicht nicht begründet werden können (Beschluß vom 21. Juni 1969 - BVerwG III B 61.69 - [DVBl. 1970, 279]; Beschluß vom 20. Dezember 1974 - BVerwG V B 75.74 -).
  • BVerwG, 10.10.1989 - 9 B 268.89

    Antrag auf Akteneinsicht - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Die Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde umschließt auch die Begründungsfrist; sie kann wegen des Fehlens einer entsprechenden gesetzlichen Regelung durch richterliche Verfügung auch nicht mit Rücksicht auf begehrte Akteneinsicht verlängert werden (std. Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluß vom 23. Dezember 1969 - BVerwG 3 B 68.69 - und Beschluß vom 26. Mai 1975 - BVerwG 3 B 117.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 131).

    Wegen der eng begrenzten Zulassungsgründe für die Revision muß vom Prozeßbevollmächtigten vielmehr verlangt werden, gegebenenfalls allein aufgrund des Urteils, dessen Aufhebung angestrebt wird, sowie der Informationen durch den Mandanten eine den gesetzlichen Anforderungen im Mindestmaß genügende Begründung fristgerecht einzureichen; daher kann auch keine Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Beschwerdefrist gewährt werden, wenn die Versäumung damit begründet wird, die Beschwerde habe vor Akteneinsicht nicht begründet werden können (vgl. etwa Beschlüsse vom 21. Juni 1969 - BVerwG 3 B 61.69 - DVBl. 1970, 279 , vom 20. Dezember 1974 - BVerwG 5 B 75.74 - und vom 26. Mai 1975 - BVerwG 3 B 117.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 131).

  • BVerwG, 02.08.2012 - 5 B 37.12

    Verschulden der Versäumung einer Frist i.S.d. § 60 Abs. 1 VwGO

    Denn die Beschwerdebegründungsfrist kann selbst mit Rücksicht auf eine beantragte und gewährte Akteneinsicht durch richterliche Verfügung nicht verlängert werden (vgl. Beschlüsse vom 25. Juli 2000 - BVerwG 5 B 64.00 - vom 10. Oktober 1989 a.a.O.; vom 26. Mai 1975 - BVerwG 3 B 117.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 131 S. 5).
  • BFH, 07.02.1977 - IV B 62/76

    Beschwerde - Keine Prozeßvertretung - Nachträgliche Genehmigung - Rückwirkung auf

    Der Umstand, daß ein Verfahrensbeteiligter nach Zustellung des Urteils zunächst eine Tatbestandsberichtigung (§ 108 Abs. 1 FGO) beantragt und hiermit den weiteren Antrag verbindet, den Beginn der Beschwerdefrist neu festzusetzen, hat auf den Fristablauf keinen Einfluß; denn die Beschwerdefrist ist eine gesetzliche Frist, die durch eine gerichtliche Maßnahme nicht verlängert werden kann (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 26. Mai 1975 III B 117.74, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 132 VwGO Nr. 131).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2008 - 13 S 341/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verzögerung durch Akteneinsicht

    Die Frage, ob eine unverschuldete Verhinderung an der Fristeinhaltung schon dann vorliegt, wenn der Betroffene eine von ihm für erforderlich gehaltene Akteneinsicht nicht oder nicht rechtzeitig nehmen konnte, wird in ständiger Rechtsprechung jedenfalls des Bundesverwaltungsgerichts verneint (siehe dazu BVerwG, Beschluss vom 10.10.1989 - 9 B 268/89 -, VBlBW 1990, 100; Beschluss vom 26.5.1975 - III B 117.74 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 131); das Bundesverwaltungsgericht verlangt von dem Prozessbevollmächtigten grundsätzlich, gegebenenfalls allein aufgrund der ihm vorliegenden angefochtenen Entscheidung und der Information durch den Mandanten eine den gesetzlichen Anforderungen im Mindestmaß genügende Begründung fristgerecht einzureichen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.11.1996 - 11 VR 2/96 -, NVwZ 1997, 993 zur Antragsfrist des § 20 Abs. 5 Satz 2 AIG).
  • BVerwG, 30.04.2010 - 8 PKH 5.09

    Fristverlängerung zur Vorlage der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung

    Eine Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ist jedoch nicht zulässig (vgl. u.a. Beschlüsse vom 26. Mai 1975 - BVerwG 3 B 117.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 131 und vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 268.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 276 = NJW 1990, 1313; Kopp/Ramsauer, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 133 Rn. 6).
  • BVerwG, 22.01.2002 - 5 B 105.01

    Verlängerung der Begründungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde - Irrtum über

    Eine Verlängerung der Begründungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde, wie sie § 160 a Abs. 2 Satz 2 SGG kennt, sieht die Verwaltungsgerichtsordnung - anders als bei der Revisionsbegründung (§ 139 Abs. 3 Satz 3 VwGO) - nicht vor (stRspr: vgl. BVerwGE 32, 357 [BVerwG 25.08.1969 - VIII B 34/68]; 34, 351 [BVerwG 18.12.1969 - III B 43/69]; BVerwG, Beschlüsse vom 2. Februar 1961 - BVerwG VIII B 122.60 - , vom 26. Mai 1975 - BVerwG III B 117.74 - , vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 268.89 - NJW 1990, 1313> und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 B 52.01 - <NVwZ 2001, 799>; ebenso der BFH zum inhaltsgleichen § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO: vgl. BFHE 93, 410 = NJW 1969, 480; BFHE 168, 17 (19) [BFH 27.03.1992 - III B 547/90]; BFH, Beschluss vom 31. Oktober 1996 - VIII B 89/96 - <BFH/NV 1997, 695>).
  • BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 150.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Anerkennung in Frankreich - Bindungswirkung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben die Verfahrensbeteiligten im übrigen keinen Anspruch auf Zustellung oder Zusendung der Sitzungsniederschrift; mit Rücksicht auf die eng begrenzten Zulassungsgründe für die Revision muß vielmehr vom Kläger verlangt werden, daß allein auf Grund des angefochtenen Urteils und seines sonstigen Wissens vom Verfahrensverlauf eine den gesetzlichen Anforderungen im Mindestmaß genügende Begründung fristgerecht eingereicht wird (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 1984 - BVerwG 9 B 12937.82 -, vom 26. Mai 1975 - BVerwG 3 B 117.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 131 und vom 21. Juni 1969 - BVerwG 3 B 61.69 - DVBl. 1970, 279 ).
  • BVerwG, 19.10.1981 - 9 CB 766.81

    Versäumung der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Zurechnung

    Das Verschulden seiner Prozeßbevollmächtigten ist dem Beschwerdeführer zuzurechnen (vgl. Beschluß vom 26. Mai 1975 - BVerwG 3 B 117.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 131]).
  • BVerwG, 26.05.1986 - 5 B 72.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Deshalb ist auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich, wenn die Verspätung der Ergänzung einer unzureichenden Beschwerdebegründung damit begründet wird, die Beschwerde habe innerhalb der Beschwerdefrist vor Akteneinsicht nicht ausreichend begründet werden können (vgl. Beschluß vom 20. Dezember 1974 - BVerwG 5 B 75.74 - Beschluß vom 26. Mai 1975 - BVerwG 3 B 117.74 - ).
  • BVerwG, 06.12.1989 - 1 B 160.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision gestützt auf die

    Die Beschwerde kann auch weiter nicht begründet werden; denn die Beschwerdefrist ist mit dem 30. Oktober 1989 abgelaufen und ist einer Verlängerung durch richterliche Verfügung nicht zugänglich, auch nicht mit Rücksicht auf die begehrte Akteneinsicht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 26. Mai 1975 - BVerwG 3 B 117.74 - und vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 268.89 -).
  • BVerwG, 05.06.1989 - 8 CB 7.89

    Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen verspätetem Vorbringen - Einholung eines

  • BVerwG, 06.05.1988 - 1 B 59.88

    Voraussetzungen einer Grundsatzrüge bei einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 22.03.1984 - 9 B 2071.82

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung (Strafverfolgung) von

  • BVerwG, 22.03.1984 - 9 B 2073.82

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung (Strafverfolgung) von

  • BVerwG, 08.02.1984 - 9 B 12937.82

    Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf die Zustellung oder Zusendung von

  • BVerwG, 19.01.1984 - 9 B 13717.82

    Nichtzulassung der Revision - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BVerwG, 20.11.1984 - 9 B 223.84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • BVerwG, 26.04.1984 - 2 B 138.83

    Notwendigkeit einer fristgemäßen Begründung einer Beschwerde gegen die

  • BVerwG, 28.12.1983 - 9 CB 834.81

    Zurechung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten - Wiedereinsetzung in den

  • BVerwG, 14.12.1983 - 9 B 562.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 09.03.1979 - 7 B 81.78

    Verspätete Nichtzulassungsbeschwerde - Nicht rechtzeitige Einlegung beim

  • BVerwG, 26.10.1981 - 9 CB 885.81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist -

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